Professor / Professorin oder Nachwuchsprofessor / Nachwuchsprofessorin (m/w/d) der BesGr. W2 / W1, für das Lehrgebiet “Game-Engineering und -Design”06.06.2024 THD – Technische Hochschule Deggendorf Deggendorf
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Professor / Professorin oder Nachwuchsprofessor / Nachwuchsprofessorin (m/w/d) der BesGr. W2 / W1, für das Lehrgebiet “Game-Engineering und -Design”
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Aktualität: 06.06.2024
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06.06.2024, THD – Technische Hochschule Deggendorf
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Professor / Professorin oder Nachwuchsprofessor / Nachwuchsprofessorin (m/w/d) der BesGr. W2 / W1, für das Lehrgebiet “Game-Engineering und -Design”
Die Lehr- und Forschungsgebiete sind von der Softwareentwicklung der Angewandten Informatik aus motiviert. Sie umfassen den Bereich der Spielekonzeption (Design & technische Konzeption), Spieleentwicklung und den späteren Betrieb von Spieleplattformen. Module, die Sie gestalten können, sind zum Beispiel Architektur und Nutzung von 3D-Engines, die Konzeption von 3D-Welten (Charakter, Szenenentwurf & Realisierung – auch prozedural, automatisiert und/oder KI-gestützt) sowie die interdisziplinäre Realisierung von Spielen. Eine Professur an unserer kontinuierlich wachsenden Hochschule bietet Ihnen die Möglichkeit, Studierende auszubilden und innovative Forschung zu fördern. Zum Beispiel durch ein Engagement an einem unserer aktuell 15 Innovations- und Technologiecampus. Der neu entwickelte Gaming-Studiengang soll zudem Studierenden die notwendigen Kompetenzen vermitteln, eigene Firmen zu gründen. Die THD fördert mit ihrem Startup-Campus in einem 360°-Gründungsökosystem diese ersten Schritte. Um eine moderne und praxisorientierte Ausbildung der Studierenden zu ermöglichen, gehören neben der Lehre auch die Weiterentwicklung unseres Campus, die Entwicklung und Zusammenarbeit in unseren Studiengängen sowie die Beteiligung an der Selbstverwaltung zu Ihren Aufgaben.
Wir suchen eine kreative und engagierte Persönlichkeit. Idealerweise mit einem Abschluss im Bereich der Informatik. Sie haben fundierte Erfahrung in der Informatik sowie im Bereich der Erstellung von interaktiven Inhalten in den Bereichen Unterhaltung oder Erziehung und Fortbildung. Idealerweise verfügen Sie über einen interdisziplinären Hintergrund. Aufgrund der internationalen Ausrichtung unserer Hochschule ist es möglich, dass ein Teil der Kurse in englischer Sprache abgehalten werden muss. Daher sind sowohl sehr gute Deutsch- als auch Englischkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich. Allgemeine Anforderungen W2-Professur: abgeschlossenes Hochschulstudium besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird pädagogische Eignung besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde. W1-Nachwuchsprofessur (im Praxis-Track oder Promotions-Track): abgeschlossenes Hochschulstudium pädagogische Eignung Weitere Anforderungen für den Praxis-Track: besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Zwischen der Promotion und dem Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein. Maßgeblich ist das Datum der Promotionsurkunde. Weitere Anforderungen für den Promotions-Track: besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
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